Organisation

Übersicht

    Wie ist die CSSF organisiert?

    Die CSSF verfügt über zwei Führungsorgane, den Rat und den Vorstand.

    Der Rat der CSSF besteht aus 7 Mitgliedern, davon drei Vertreter aus der Industrie. Der Rat genehmigt die Jahresbilanz, bestimmt den Haushalt sowie die generelle Politik der CSSF. Der Rat darf aber nicht in den Bereich der Aufsicht eingreifen.

    Der Vorstand ist das höchste Exekutivorgan der CSSF. Es besteht aus einem Generaldirektor und 4 Direktoren, die alle notwendigen Entscheidungen zur Erfüllung des Auftrages der CSSF treffen. Die eigentliche Aufsicht erfolgt durch die spezialisierten Abteilungen die jeweils für eine bestimmte Unternehmenskategorie zuständig sind.

    Bei der Reglementierung legt die CSSF großen Wert darauf die Meinung der Betroffenen zu kennen. Daher gibt es zu bestimmten Themenbereichen Beratungsgremien, in denen auch die Industrie und Verbraucherschutzorganisationen vertreten sind.

    Wie erfolgt die Überwachung?

    Die Überwachung durch die CSSF beruht hauptsächlich auf drei Säulen:

    I. Analyse der periodischen Berichte, die die überwachten Personen regelmäßig abliefern müssen Die Unternehmen müssen je nach Tätigkeit, der CSSF auf monatlicher, vierteljähriger, halbjähriger oder jährlicher Basis Informationen bezüglich ihrer Bilanzaktivitäten, ihrer Resultate und ihrer Risiken liefern.
    II. Kontrollen vor Ort Diese verfolgen folgende Ziele:

    • Das Vornehmen von Analysen und Einschätzungen der Risikopolitik sowie der angewandten Techniken des Risikomanagements.
    • Überprüfung von Fakten, die nur vor Ort kontrolliert werden können.
    • Vervollständigung der Informationen aus den periodischen Berichten und anderen Quellen.
    • Zusammentragen von Daten zwecks weiterer Analysen.
    III. Analyse der Berichte und der Bewertungen der Wirtschaftsprüfer und der internen Finanzkontrolleure der überwachten Unternehmen Die CSSF greift in großem Maße auf die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und interner Finanzkontrolleure zurück. Neben den regelmäßigen Berichten die die Wirtschaftsprüfer über ein Unternehmen abliefern müssen, kann die CSSF auch einen Auftrag zur Prüfung eines bestimmten Sachverhaltes an einen Wirtschaftsprüfer geben.

    Was sind die Eingreifsmöglichkeiten der CSSF?

    Die CSSF verfügt über ein breites Spektrum an Eingreifsmöglichkeiten für den Fall von Fehlentwicklungen oder Fehlverhalten bei den Finanzunternehmen.

    Die CSSF

    • verfügt über alle notwendigen Kontroll- und Ermittlungsbefugnisse,
    • hat Zugang zu allen notwendigen Daten und Dokumenten,
    • kann zeitweise die Ausübung verschiedener Aktivitäten untersagen,
    • kann am Finanzplatz tätigen Personen ihrer Ämter entheben,
    • kann die Zulassung entziehen,
    • kann Ordnungsstrafen von 250 EUR bis zu 250.000 EUR verhängen.