Letzte Aktualisierung 13. Dezember 2023

Vermögen nach einem Todesfall

Übersicht

    Erben sind manchmal im Zweifel, ob verstorbene Familienangehörige während ihrer Lebenszeit Konten bei luxemburgischen Banken oder anderen luxemburgischen Finanzdienstleistern unterhalten haben.

    Die Erben oder ihre Vertreter wenden sich dann an die CSSF, um Auskünfte über Guthaben, die ihre Familienangehörigen bei luxemburgischen Banken oder anderen Finanzdienstleistern eventuell deponiert haben, zu erhalten.

    Allerdings unterliegen die von Erben oder ihren Vertretern in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungen nicht der Zuständigkeit der CSSF.

    Um ihre Ermittlungen ordnungsgemäß zu führen, sollten die Erben sich diesbezüglich direkt an die verschiedenen luxemburgischen Banken oder die anderen luxemburgischen Finanzdienstleister wenden (eine Liste der Banken, beziehungsweise der Finanzdienstleister in Luxemburg finden sie unter der Rubrik „Suche Unternehmen“ auf der Internetseite der CSSF).

    In diesem Fall sollten Erben ihrem Antrag die folgenden Unterlagen, die ihr Recht als Erben handeln zu können belegen, beifügen:

    • Abschrift der Sterbeurkunde ihres verstorbenen Angehörigen;
    • Abschrift des Erbscheins;
    • Abschrift des Personalausweises (des Erben).

    Im Falle, dass der Erbe durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, muss Letzterer seinem Antrag eine Vollmacht beifügen, die ihn bevollmächtigt, im Namen des Erben zu agieren.

    Die oben beschriebene Vorgehensweise ist nicht ausschließlich Erben vorbehalten. Sie kann auch von Personen angewendet werden, die in der Vergangenheit ein Bankkonto bei einer luxemburgischen Bank eröffnet haben, es heute aber nicht mehr ausfindig machen können.

    Die Association des Banques et Banquiers, Luxembourg (ABBL) bietet Erben, die auf der Suche nach dem Vermögen eines Angehörigen sind, ebenfalls ihre Unterstützung an.

    Dokumentation