Virtuelle Vermögenswerte

Übersicht

    Die CSSF ist sich der Aufmerksamkeit bewusst, die die breite Öffentlichkeit und Professionnelle in den letzten Jahren virtuellen Vermögenswerten geschenkt haben. Diese Vermögenswerte existieren in Form von Token, die durch die Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben werden, und können verschiedene Eigenschaften aufweisen.

    Angesichts solcher Finanzinnovationen fördert die CSSF einen neutralen und umsichtigen Regulierungsansatz.

    Die Botschaft der CSSF beschränkt sich daher nicht auf eine Warnung, sondern ruft Anleger zur Vorsicht auf und empfiehlt ihnen, sich vor einer Entscheidung über virtuelle Vermögenswerte zu informieren. Virtuelle Währungen, zum Beispiel Bitcoin, sind eine Unterkategorie der virtuellen Vermögenswerte und aufgrund ihrer Volatilität nicht für alle Anlegerprofile geeignet.

    Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass jeder Investor, der den Erwerb virtueller Vermögenswerte in Betracht zieht, die damit verbundenen Risiken und die für sie geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen versteht. In diesem Punkt werden virtuelle Vermögenswerte in Luxemburg durch das Gesetz vom 12. November 2004 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML/CFT-Gesetz“) geregelt.

    Unter dieser Rubrik finden Sie die von der CSSF herausgegebenen Publikationen zum Thema virtuelle Vermögenswerte.

    E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierte Token

    Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (“MiCAR“) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten.

    Zu den Aktivitäten im Rahmen von MiCAR gehören das öffentliche Angebot und die Beantragung zum Handel vermögenswertereferenzierter Token („ART“) und E-Geld-Token („EMT“), sowie die Ausgabe solcher Tokens. Diese Aktivitäten unterliegen ab dem 30. Juni 2024 den Titeln III und IV von MiCAR.

    Die CSSF erinnert Anleger daran, dass ARTs oder EMTs bis zu diesem Datum in Luxemburg keine regulierten Produkte darstellen.

    Dokumentation